|
Im Bereich des Verkehrsrechts werden hauptsächlich die durch
einen Verkehrsunfall Geschädigten vertreten. Nach der Beurteilung des eigenen und gegnerischen
Verschuldens am Zustandekommen des Unfalles werden regelmäßig Schadenpositionen wie der
Fahrzeugschaden, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden, Sachverständigenkosten und Schmerzensgeld gegenüber dem Versicherer geltend gemacht.
1. Hinweis:
Im Fall des gegnerischen Verschuldens sind die Rechtsanwaltskosten regelmäßig von der gegnerischen Versicherung zu erstatten.
2. Hinweis:
Der Versicherer hat neben der täglichen Bewältigung der Unfallbearbeitung nicht zuletzt seine Kosten im Blick. Verzichten Sie im Schadenfall nicht auf
Ihre berechtigten Ansprüche! Lassen Sie sich von Anfang an anwaltlich begleiten. Der Rechtsanwalt hat ausschließlich Ihre Interessen im Auge.
Bußgeldrecht:
Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsunterschreitungen aber auch Fahrten unter Alkoholeinfluss bringen rechtlich ein hohes Maß an
Formalitäten und technischen Details mit sich, die der Betroffene in den wenigsten Fällen einschätzen, geschweige den überprüfen kann.
Das Recht auf Akteneinsicht steht allein dem Verteidiger, nicht dem Betroffenen zu. Beachten Sie gerade hier den Grundsatz „ich sage nichts ohne meinen Anwalt“ ! So manche Verurteilung
hätte vermieden werden können, wenn der Betroffene rechtzeitig anwaltlichen Rat eingeholt hätte.
In diesem Bereich empfiehlt es sich grundsätzlich, über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zu verfügen. Teure Gutachten und lange Verfahren können sonst schnell dazu führen, auf
Rechte verzichten zu müssen.
|