Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 03.07.2017 bestätigt, dass der Rechtsanwalt eine kostenlose Erstberatung für Personen anbieten darf, die einen Verkehrsunfall erlitten haben.
Sollte die Versicherung des Unfallgegners vollständig für den erlttenen Unfallschaden haften, ist auch die Vergütung des eingeschalteten Rechtsanwalts zu erstatten. Das gilt regelmäßig auch dann, wenn sich die Gegenseite noch nicht in Verzug befand.
Gerne empfange ich Sie deshalb zu einem kostenlosen Erstberatungsgespräch in meiner Kanzlei.
Mit Beschluss vom 15.10.2019 - VI ZR 377/18 - stellt der Bundesgerichtshof klar, dass ein Unfallgeschädigter grundsätzlich nicht daran gehindert ist, die von ihm nur vermutete fachgerechte Reparatur eines Vorschadens zu behaupten und unter Zeugenbeweis zu stellen. Damit schein ein Ende der bisherigen, teilweise zu unerträglichen Ergebnissen führenden Rechtsprechung der Instanzgerichte inkl. zahlreicher OLG in Sicht. Es kann sich deshalb wieder lohnen, gegen Urteile, die Klagen wegen der Vorschadenproblematik vollständig abgewiesen haben, Rechtsmittel einzulegen.