Das Versicherungsrecht umfasst in der anwaltlichen Praxis vor allem die Geltendmachung und Durchsetzung von abgelehnten Ansprüchen gegen den eigenen Versicherer, sei es aus der Beendigung einer Kapital-Lebensversicherung oder Ansprüchen aus einer Kaskoversicherung nach einem Verkehrsunfall oder Diebstahl.
Auch und vor allem die Abrechnung von Kapital-Lebensversicherungen nach deren Kündigung bereitet rechtliche Probleme, da Versicherer gegenüber den Kunden vertragliche Klauseln nutzten, die einer rechtlichen Überprüfung oft nicht Stand hielten. Dies hat gravierende Auswirkungen u.a. bei der Abrechnung des sog. Rückkaufswertes einer Versicherung, so dass immer wieder erhebliche Nachforderungen durchsetzbar sind.
Ich nehme mich Ihrer Problematik gern an und führe die Korrespondenz beginnend von der gewünschten Kündigung bis zur gerichtlichen Durchsetzung von Differenzbeträgen. Näheres erfahren Sie in der Rubrik "Aktuelles".
Nicht selten wenden Versicherer sog. "Obliegenheitsverletzungen" vor oder nach einem Unfall ein und regressieren auch im Falle einer Regulierung gegenüber dem Unfallgegner beim eigenen Versicherungsnehmer. Die Rechtsprechung zu entsprechenden Haftungsquoten ist noch nicht einheitlich, so dass es nicht selten lohnt, einen Fachmann einzuschalten, wenn der Versicherer Geld (zurück) fordert.