Rechtsanwalt Thorsten Brauer ist seit 1995 als selbständiger Rechtsanwalt in Hannover niedergelassen.

Seit 2008 ist Rechtsanwalt Brauer berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen.

Im Bereich des Verkehrsrechtes werden hauptsächlich Verkehrsunfälle und Verkehrsordnungswidrigkeiten anwaltlich bearbeitet.

Im Arbeitsrecht betreut Rechtsanwalt Brauer sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Neben den sog. Kündigungsschutzverfahren werden seit 2006 verstärkt auch Mandate im sog. „kollektiven Arbeitsrecht“ bis hin zur Unterstützung beim Abschluss von Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren bearbeitet.